Widerrufsbutton im Onlineshop: So setzt du die Pflicht seit 19. Juni 2026 um

Seit dem 19.06.2026 brauchen Onlineshops einen Widerrufsbutton nach § 356a BGB. Was der Button können muss, welche Daten du abfragen darfst und wo er hin gehört.

Luis Nickel, Herzog & Nickel
Stand: 30. Oktober 2026, 6 Min. Lesezeit

Seit dem 19. Juni 2026 müssen Onlineshops ihren Kunden einen Widerruf per Knopfdruck ermöglichen. Grundlage ist § 356a BGB. Was früher per Mail oder Formular lief, braucht jetzt eine eigene Funktion im Shop, und die hat feste Regeln.

Hier steht, was der Button können muss, wo er hin gehört und was du dabei nicht abfragen darfst.

Wer braucht den Widerrufsbutton?

Jeder Shop, der online Verträge mit Verbrauchern schließt, bei denen ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht. Das sind praktisch alle Onlineshops für Waren, dazu Abos, Online-Dienstleistungen und digitale Inhalte.

Nicht betroffen sind reine B2B-Shops und Verträge, die nicht über die Website geschlossen werden, etwa im Laden oder am Telefon. Ausgenommen sind auch Verträge ohne Widerrufsrecht, zum Beispiel Einzelanfertigungen oder verderbliche Ware. Die Pflicht fällt aber nur weg, wenn das für dein gesamtes Sortiment gilt.

So muss der Widerruf ablaufen

Der Widerruf läuft in zwei Schritten:

  1. Button „Vertrag widerrufen“. Ein Klick darauf löst noch nichts aus. Er öffnet eine Seite oder ein Formular.
  2. Button „Widerruf bestätigen“. Erst dieser Klick schickt den Widerruf ab.

Danach musst du den Eingang ohne Verzögerung bestätigen, auf einem dauerhaften Datenträger, in der Praxis per Mail. In die Bestätigung gehören der Inhalt des Widerrufs sowie Datum und Uhrzeit des Eingangs.

Vorsicht bei der Formulierung: Die Bestätigung sagt nur, dass der Widerruf angekommen ist. Ob er wirksam ist, steht auf einem anderen Blatt.

Welche Daten du abfragen darfst

Im Formular dürfen nur diese Angaben Pflicht sein:

  • Name des Kunden
  • Angaben zum Vertrag, zum Beispiel die Bestellnummer
  • E-Mail-Adresse für die Eingangsbestätigung

Mehr nicht. Ein Grund für den Widerruf darf höchstens ein freiwilliges Feld sein.

Wo der Button hin gehört

  • Gut sichtbar und leicht zu finden, und zwar während der gesamten Widerrufsfrist.
  • Ohne Login. Der Kunde darf nicht gezwungen werden, sich anzumelden, ein Konto anzulegen oder eine App zu laden. Gastbesteller müssen genauso widerrufen können.
  • Gut lesbar, mit ausreichender Schriftgröße und Kontrast.

In der Praxis ist ein fester Link im Footer, der auf jeder Seite zu sehen ist, der übliche und sichere Platz. Zusätzlich im Kundenkonto ist eine gute Ergänzung, aber nicht als einziger Weg.

Die häufigsten Fehler

  • Button nur im Kundenkonto. Gastbesteller kommen nicht dran.
  • Nur ein Schritt. Der erste Klick schickt schon den Widerruf ab.
  • Zu viele Pflichtfelder. Adresse, Grund oder Telefonnummer als Pflicht sind nicht erlaubt.
  • Keine Eingangsbestätigung. Oder eine ohne Datum und Uhrzeit.
  • Versteckt. Ein Link in grauer Mini-Schrift ganz unten in den AGB reicht nicht.

Fehlt der Button, drohen Abmahnungen und Bußgelder. Dazu kann sich die Widerrufsfrist für die betroffenen Bestellungen verlängern.

Wie das bei Shopify und Shopware geht

Shopify: Einen Widerrufsbutton gibt es nicht ab Werk. Je nach Shop setzen wir ihn über eine App oder direkt im Theme um, mit Formular und automatischer Eingangsbestätigung per Mail.

Shopware: Hier bauen wir das Formular im Theme ein und verbinden es mit der Bestellung, damit du jeden Widerruf direkt zuordnen kannst.

In beiden Fällen spielen wir einen Widerruf einmal komplett durch, als Gast und mit Konto. Erst dann ist sicher, dass Formular und Bestätigung funktionieren.

Häufige Fragen.

Muss der Button genau „Vertrag widerrufen“ heißen?

Das Gesetz nennt „Vertrag widerrufen“ oder eine gleichwertige, eindeutige Formulierung. Wer keine Diskussion will, nimmt genau diese Worte. Für den zweiten Schritt gilt dasselbe mit „Widerruf bestätigen“.

Darf der Button nur im Kundenkonto stehen?

Nein. Kunden dürfen nicht gezwungen werden, sich einzuloggen oder ein Konto anzulegen. Auch wer als Gast bestellt hat, muss widerrufen können. Ein Platz im Footer, der auf jeder Seite zu sehen ist, ist der übliche Weg.

Darf ich nach dem Grund für den Widerruf fragen?

Nur freiwillig. Ein Widerruf braucht keinen Grund. Ein optionales Feld ist in Ordnung, der Widerruf darf aber nicht davon abhängen.

Gilt die Pflicht auch, wenn ich nur maßgefertigte Produkte verkaufe?

Wenn bei allen deinen Verträgen das Widerrufsrecht ausgeschlossen ist, zum Beispiel bei echten Einzelanfertigungen, entfällt die Pflicht. Hast du auch nur ein Produkt mit Widerrufsrecht im Sortiment, brauchst du den Button.

Was passiert, wenn der Button fehlt?

Mitbewerber können abmahnen, es drohen Bußgelder. Außerdem kann sich die Widerrufsfrist für die betroffenen Verträge verlängern.

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Luis Nickel

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Luis Nickel, Founder

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