Gewährleistungslabel im Onlineshop: Was seit dem 27. September 2026 gilt
Seit dem 27.09.2026 müssen Onlineshops den EU-Hinweis zur gesetzlichen Gewährleistung zeigen. Wer betroffen ist, wo das Label hin muss und welche Fehler zu Abmahnungen führen.
Luis Nickel, Herzog & Nickel
Stand: 30. Oktober 2026, 6 Min. Lesezeit
Seit dem 27. September 2026 muss jeder Onlineshop, der Waren an Privatkunden verkauft, einen einheitlichen EU-Hinweis auf die gesetzliche Gewährleistung zeigen. Gemeint ist eine fest vorgegebene Grafik, das sogenannte Gewährleistungslabel. In vielen Shops fehlt es noch, oder es steht an einer Stelle, die nicht reicht.
Hier steht, was du wissen musst, wo das Label hin gehört und woran es in der Praxis meistens scheitert.
Worum geht es?
Die EU will, dass Verbraucher vor dem Kauf wissen, welche Rechte sie haben, wenn eine Ware kaputt ist. Deshalb gibt es jetzt einen Hinweis, der in allen EU-Ländern gleich aussieht. Er sagt im Kern: Du hast mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung, und das kostet dich nichts extra.
Grundlage sind die Richtlinie (EU) 2024/825 und die Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960, die Aussehen und Darstellung festlegt. In Deutschland ist die Pflicht über das EGBGB umgesetzt.
Wer ist betroffen?
- Betroffen: Onlineshops und Händler auf Marktplätzen wie Amazon oder eBay, die Waren an Verbraucher verkaufen. Auch gebrauchte und selbst hergestellte Waren zählen dazu.
- Ebenfalls betroffen: Ladengeschäfte. Dort reicht ein gut sichtbarer Aushang, mindestens DIN A4.
- Nicht betroffen: reine B2B-Shops, Dienstleistungen und rein digitale Inhalte.
Verkaufst du an Unternehmen und Privatkunden, brauchst du das Label.
Wo muss das Label im Shop stehen?
Die Regel lautet: vor dem Kauf, gut sichtbar, farbig und in der Sprache deines Shops.
- Im Warenkorb oder Checkout, vor dem Bestellbutton. Das ist der sicherste Platz, weil jeder Kunde daran vorbeikommt.
- Auf der Produktseite, wenn du willst. Das ist nicht zwingend, schadet aber nicht.
- In der Bestellbestätigung. Nach dem Kauf gehört der Hinweis auf einen dauerhaften Datenträger, zum Beispiel als Bild oder PDF in der Bestellmail. Ein Link auf deine Website reicht dafür nicht.
Die häufigsten Fehler
Beim Prüfen von Shops sehen wir immer wieder dieselben Punkte:
- Nur in den AGB oder im Footer. Dort sieht es vor dem Kauf niemand.
- Winziges Vorschaubild. Am Handy muss der Inhalt lesbar sein, ohne zu zoomen.
- Verändertes Design. Farben, Schrift, Aufbau oder QR-Code anzupassen ist nicht erlaubt. Auch ein quer gelegtes Label ist ein Fehler.
- GARAN-Teil abgeschnitten. Der Hinweis auf das GARAN-Label gehört zum Gewährleistungslabel, auch wenn du selbst keine Garantie anbietest.
- Schwarz-weiß statt farbig. Online muss das Label farbig sein.
- Nur hinter einem Klick. Ob ein Link oder ein aufklappbares Symbol reicht, ist rechtlich umstritten. Die sichere Lösung ist die direkte Grafik.
Fehlt das Label oder ist es falsch eingebunden, können Mitbewerber und Verbraucherschutzverbände abmahnen.
So setzt du es in fünf Schritten um
- Originaldatei laden. Die EU-Kommission stellt die Grafik in allen EU-Sprachen bereit. Nimm immer die Originaldatei.
- Im Checkout einbinden. Farbig und gut lesbar vor dem Bestellbutton.
- Bestellbestätigung ergänzen. Die Grafik als Bild oder PDF in die Bestellmail.
- Marktplätze prüfen. Bei Amazon, eBay und Co. muss der Hinweis ebenfalls vor dem Kauf zu sehen sein.
- Herstellergarantien prüfen. Gibt ein Hersteller mehr als zwei Jahre Haltbarkeitsgarantie, kommt zusätzlich das GARAN-Label dazu.
Wie das bei Shopify und Shopware geht
Shopify: Der Checkout lässt sich nur begrenzt anpassen. Am einfachsten ist eine App, die den Hinweis unverändert neben dem Preis, im Warenkorb und auf der Bestellbestätigung zeigt. Wir haben dafür eine eigene App gebaut und richten sie kostenlos ein.
Shopware: Hier binden wir das Label direkt im Theme ein, im Warenkorb, im Checkout und in der Bestellmail.
In beiden Fällen gehört ein Testkauf dazu. Erst dann siehst du, ob das Label wirklich überall dort erscheint, wo es soll.
Häufige Fragen.
Muss das Gewährleistungslabel auf jeder Produktseite stehen?
Nein, das ist nicht zwingend. Wichtig ist, dass Kunden den Hinweis vor dem Kauf deutlich sehen. Der sichere Weg ist die vollständige Grafik im Warenkorb oder Checkout vor dem Bestellbutton. Zusätzlich auf der Produktseite schadet nicht.
Reicht ein Link wie „Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte“?
Das ist umstritten. Die Leitlinien der EU-Kommission beschreiben eine verlinkte Lösung, die Verordnung selbst erlaubt das Einklappen ausdrücklich nur beim GARAN-Label. Wer auf Nummer sicher gehen will, zeigt die Grafik direkt.
Darf ich das Label an mein Shop-Design anpassen?
Nein. Text, Farben, Aufbau und QR-Code sind fest vorgegeben. Du darfst die Größe anpassen, solange der Inhalt lesbar bleibt. Am Handy reicht ein winziges Vorschaubild nicht.
Gilt die Pflicht auch für reine B2B-Shops?
Nein. Der Hinweis richtet sich an Verbraucher. Wer ausschließlich an Unternehmen verkauft, ist nicht betroffen. Gemischte Shops brauchen das Label.
Was ist der Unterschied zum GARAN-Label?
Das Gewährleistungslabel informiert über die gesetzliche Gewährleistung, die jeder Händler bietet. Das GARAN-Label kommt nur dazu, wenn ein Hersteller eine freiwillige Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren gibt.